Videoüberwachung

Auf dem Grundstück Hirthstraße 56 findet eine Videoüberwachung statt. Diese schließt den Grundstücksbereich zur Straße und hinter dem Haus ein.

Aufgezeichnet werden Bewegungen auf dem Grundstück. Die Kamera ist so eingerichtet, dass ab dem Betreten des Grundstücks eine Aufzeichnung startet. Diese schließt dann auch die im Cache befindlichen Sekunden vor dem Ereignis ein und endet nach dem Verlassen des Überwachungsbereichs.

Die Daten werden online auf einen gesicherten Datenspeicher in Deutschland geladen und dort bis zur automatischen Löschung festgehalten.

Verantwortlich für die Videoüberwachung Martin Schmeling
Zweck der Überwachung zum Schutz des Eigentums vor Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, groben Unfug, Hausfriedensbruch, Aufklärung von Straftaten etc.
Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Speicherdauer Die Aufnahmen werden in der Regel bis zu 72 Stunden gespeichert, im Falle der Notwendigkeit von Aufklärungen ggf. auch länger.
Hinweis auf Betroffenenrechte Betroffene haben das Recht, eine Löschung ihrer Aufnahmen zu verlangen, sofern dies dem Interesse der Strafverfolgung nicht unterliegt. Dazu ist eine Aufforderung zur Löschung an den Verantwortlichen an die Adresse des überwachten Grundstücks zu richten. Dazu ist Datum, Uhrzeit und die Beschreibung der abgebildeten Person zu nennen, die eine eindeutige Identifizierung der betreffenden Aufnahme ermöglicht. Eine Bestätigung dazu erfolgt nicht auf schriftlichem Wege.